Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung installieren?

Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung installieren?

Ein generelles Verbotsrecht gegen den Betrieb eines Balkonkraftwerkes in deiner Mietwohnung haben Vermieter gegenüber dem Mieter nicht. Ebenso dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften nur dann ein Verbot aussprechen, wenn die Anlage zu schwer oder eine dauerhafte bauliche Veränderung am Bauwerk darstellt. In diesem Beitrag erfährst du, welche Vorschriften du beachten musst und welche Anmeldepflichten gelten.

Mit einem Balkonkraftwerk kannst du deinen bezogenen Strom vom Netzbetreiber erheblich reduzieren. Sie erzeugen eigenen Solarstrom, der direkt in deiner Wohnung verwendet werden kann. Dadurch sinkt die Menge des von dir vom Netz bezogenen Stroms und du kannst Kosten sparen. Dies ist besonders wichtig, da die Strompreise kontinuierlich steigen. Angesichts der zunehmenden Kosten für Energie kann ein Balkonkraftwerk eine kluge und nachhaltige Investition sein, um sich gegen zukünftige Preiserhöhungen abzusichern. Geld zu sparen, und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Installationsmöglichkeiten eines Balkonkraftwerks für Mieter

Die Balkonkraftwerk PV Anlage leistet stand 2023 600 Watt als Steckeranlage (ab 2024 sollen 800 Watt erlauft sein). Ein baulicher Eingriff in die Bausubstanz des Balkons ist nicht nötig. Ziehst du um, nimmst du die Mini Solaranlage einfach mit. Zur Ausstattung gehört außerdem ein Wechselrichter. Er wandelt den von der Sonne erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Erst in dieser Form ist der für deine Haushaltsgeräte nutzbar.

Zur Einspeisung des Stroms dient der Schuko Stecker in deinem Haushalt. Alternativ kannst du – ebenfalls ohne baulichen Eingriff in die Bausubstanz der Mietwohnung, eine Wieland Steckdose installieren. Für den sicheren Betrieb nimmt eine zugelassene Elektrofachkraft alle Anschlüsse vor dem Betriebsstart ab. Dies ist für Balkonkraftwerke unter 600 Watt zwar nicht vorgeschrieben, wird aber für weniger versierte Käufer von einer Balkonkraftwerk PV Anlage empfohlen.

Balkonkraftwerk in geeigneter Größe installieren

Eine vollständig autarke Stromversorgung rund um die Uhr ist mit Balkonkraftwerk Anlage auf dem Balkon für eine Mietwohnung nicht möglich. Doch jedes Watt Solarenergie entlastet die Umwelt und reduziert deine Stromkosten. Erlaubt ist der Betrieb von maximal 600 Watt pro Balkonkraftwerk. Möglich ist bei großen Wohnungen mit ausreichend tragfähigem Balkongeländer auch der Betrieb von mehr Modulen. Um maximal zulässige Leistungsgrößen diskutiert die Politik derzeit noch. Geplant ist die zukünftige Erhöhung, jedoch unter der Voraussetzung, dass das Leitungssystem in Mietwohnung und Mietshaus damit noch sicher genutzt werden kann. Ist die Balkonfläche groß genug, jedoch der Installationsstandort nicht für Solarmodule mit klassischem Gewicht geeignet, kann man auch auf deutlich leichtere Solarmatten ausweichen. Sie funktionieren ebenso und unterliegen den gleichen Melde- und Betriebsvorschriften wie die normalen Solarpanels der Mini PV Anlage.

Erst Vermieter fragen, dann installieren

Vermieter müssen der Installation eines Balkonkraftwerks nicht zustimmen. Gegen ein generelles Verbot gibt es jedoch Referenzurteile, zum Beispiel das aus 2021 vom Gericht in Stuttgart. Es gab dem Mieter teilweise recht, ein Balkonkraftwerk unter diesen Umständen zu installieren:

  • Das Balkonkraftwerk ist baurechtlich zulässig.
  • Die Module sind an der Architektur des Mietshauses optisch nicht störend.
  • Das Balkonkraftwerk lässt sich leicht zurückbauen.
  • Durch die Installation des Balkonkraftwerks entsteht keine Verschlechterung der Mietsache.
  • Das Balkonkraftwerk stellt keine Brandgefahr oder sonstige Sicherheitsgefährdung dar.

Die Nachfrage beim Vermieter beugt missverständlichen Installationsvoraussetzungen vor. Beispielsweise kann in einem persönlichen Gespräch rechtzeitig geklärt werden, wie tragfähig Balkonbrüstung und Balkongeländer sind. Vorläufig ist der Punkt der generellen Erlaubnispflicht für eine Balkonkraftwerk Mini Solaranlage in politischer Beschlussplanung, aber noch nicht fester Bestandteil des Wohnungseigentums- und Mietrechts.

Das Balkonkraftwerk für Wohnungseigentümer

Für Wohnungseigentümer ist die Installation einer Balkonkraftwerk PV Anlage auch eine relevante Option, allerdings besteht hier eine zusätzliche Komponente: die Zustimmung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Bei der Installation eines Balkonkraftwerks in einer Eigentumswohnung ist es ratsam, das Thema vorab bei einer WEG-Versammlung zu erörtern. Auf diese Weise entstehen keine Missverständnisse und es kann im Vorfeld geklärt werden, ob die Installation eines Balkonkraftwerks grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft akzeptiert wird. Ausdrückliche Zustimmungsbeschlüsse können hierbei helfen, zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Anmeldepflicht bei der Bundesnetzagentur

Die Leistung vom Balkonkraftwerk reicht nicht einmal in einer Singlewohnung für die Rundumversorgung mit Strom aus. Fehlender Strom wird weiterhin aus dem öffentlichen Stromnetz geliefert. Umgekehrt kann es an sonnigen Tagen zu einer Mehrleistung kommen. Mögliche Solarstromspeicher gibt es zwar, jedoch in keinem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis zur Stromabnahme. Deshalb wird Strom, der nicht von der Steckeranlage abgenommen wird, ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Jede Solaranlage vom kleinsten Modul bis zur größten Dachanlage oder gar Solarpark muss der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Spezielle Rücklaufzähler erfassen die Menge an zugeführtem und abgeführtem Strom nach Solarstrom und öffentlichem Strom. Melden musst du dein Balkonkraftwerk vor der Installation beim lokalen Strombetreiber, sofort bei Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur.

Besonderheit bei baulichen Veränderungen an Bauwerken

Der Installation von einem Balkonkraftwerk darf dein Vermieter widersprechen, sobald dafür bauliche Eingriffe wie Bohren und Schrauben nötig sind. Auch minimalinvasive Veränderungen sind nicht zulässig. Grund dafür ist langfristig die oben gerichtlich ausgeschlossene Verschlechterung der Mietsache. Auch Konstruktionen als Unterbau für ein Balkonkraftwerk sind – unabhängig von Größe und Gewicht – nicht zulässig.

Jeder bauliche Eingriff in die Bausubstanz wirkt sich auf die Gelände- und Wohnsicherheit deiner Mietwohnung aus, ob innen oder in diesem Fall außen. Dein Vermieter kann dennoch in Absprache einer solch aufwändigen Installationsvariante zustimmen. Zu beachten ist dann allerdings, dass sich für ihn die Versicherungsbedingungen zum Gebäudeschutz verändern. Einen eventuellen Mehrpreis darf er als Nebenkosten auf deine Miete aufschlagen.

Installationsorte für Balkonkraftwerk in Mietwohnungen

Es gibt mehrere potenzielle Installationsorte für ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung, wobei der Balkon selbst oft die erste Wahl ist. Hier können die Solarmodule z.B. mit Standfüßen aufgestellt oder an der Balkonbrüstung befestigt werden, ohne dass bauliche Veränderungen notwendig sind. Des Weiteren bietet ein Flachdach oder schräge Dachflächen (bei Dachwohnungen) weitere Optionen, vorausgesetzt, sie sind genügend Sonnenlicht ausgesetzt. Bevorzugt sollte der Ort der Installation südlich ausgerichtet sein, um die maximale Menge an Sonnenenergie einzufangen. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass die Installation sicher ist und nicht zur Gefahr für andere wird. Bei Unsicherheiten sollte professioneller Rat eingeholt werden, bevor der Betrieb der Solaranlage startet.

Nachbarschaft und Hausverwaltung in die Installationserlaubnis einbeziehen

Liegt deine Mietwohnung mit dem Balkon von Nachbarwohnungen nicht in deren Sichtfeld, gibt es in der Regel keine Probleme mit der Installationserlaubnis. Oft ist jedoch die Blendwirkung von Solarmodulen am Balkon enorm. In diesem Fall dürfen Nachbarmieter und Vermieter der Installation widersprechen. In manchen Mietshäusern erlauben die Vermieter die Installation von Balkonkraftwerken an der Fassade, falls der Balkon zu klein oder nicht ausreichend tragfähig ist. Doch selbst, wenn deine Nachbarmieter bereits ein Balkonkraftwerk an der Fassade betreiben, bedeutet das nicht, dass du ebenfalls die Zustimmung bekommst. Generell werden alle Beteiligten jedes neue Solarmodul gerne sehen. Doch bei allen preislichen und technischen Vorteilen lohnt sich das vorherige Absichern. Viele Rechtsfälle der letzten Jahre lassen sich durch gütliche Absprache von vornherein vermeiden.

Fazit zu Balkonkraftwerken in Mietwohnungen

  • Vermieter dürfen die Installation und den Betrieb eines Balkonkraftwerks nur unter bestimmten, gerichtlich definierten Ausnahmen verbieten.
  • Du bist allerdings zur Nachfrage, Anmeldung und sicheren Installation verpflichtet.
  • Rechtzeitige Ankündigung der Installation erspart dir Ärger mit den Nachbarn, Nachteile bei der Versicherung und Legalitätsprobleme mit den zuständigen Behörden.

FAQ zu Balkonkraftwerken in Mietwohnungen

Kann der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Grundsätzlich dürfen Vermieter die Installation und den Betrieb eines Balkonkraftwerks nur unter bestimmten, gerichtlich definierten Ausnahmen verbieten.

Wer muss das Balkonkraftwerk anmelden, Mieter oder Vermieter?

Als Mieter bist du zur Anmeldung der Balkonkraftwerke verpflichtet.

Wie kommt der Strom vom Balkonkraftwerk in die Wohnung?

Der generierte Strom vom Balkonkraftwerk wird über einen Wechselrichter in nutzbaren Wechselstrom umgewandelt und kann dann über eine Schuko oder Wieland Steckdose direkt in die Wohnung eingespeist werden.

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung?

Die Balkonkraftwerke bestehen aus kleinen Solarmodulen, die auf dem Balkon installiert werden und Sonnenlicht in Strom umwandeln. Dieser Strom kann dann für die eigene Energieversorgung in der Wohnung genutzt werden. Eventuell überschüssiger Strom wird in das allgemeine Stromnetz eingespeist.

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